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Staatliche Fischereiabgabe:


Gültig vom 1. April 2009 - 31. März 2010.

Alle Personen ab 16 Jahren müssen zur Fischerei auf Lachs, Meerforelle und

Meersaibling (anadrome Salmoniden) in Binnengewässern eine staatliche

Fischereiabgabe entrichten.

Der Fischereiabgabeschein muß mit Ihrer Unterschrift (und evtl. der von

Familien mitgliedern) versehen werden, um gültig zu sein. Zur Kontrolle muß

beim Fischen außerdem ein gültiger Ausweis o.ä. mitgeführt und auf Verlangen

der Fischereiaufsicht vorgelegt werden. Der Fischereiabgabeschein kann nur für eine Person oder Familie geltend gemacht und nicht auf einen Firmennamen o.ä. ausgestellt werden.

Jahresabgabe für die Sportfischerei auf Lachs, Meerforelle und Meersaibling

in Binnengewässern:

Einzelperson NKr 220

Familie, (Ehepaare/Lebensgefährten u. Alleinstehende und deren

Kinder zwischen 16 u. 18 Jahren) NKr 355

Verhindern Sie die Verbreitung des Lachsparasiten Gyrodactylus salaris!

Beachten Sie örtliche Desinfektionsbestimmungen!

 

Bezahlen Sie die staatliche Fischereiabgabe über das Internet.

Jetzt können Sie die staatliche Fischereiabgabe, gegen eine Zahlungsgebühr von nur NKr 20,

auch über das Internet bezahlen. Besuchen Sie unsere Homepage www.dirnat.no/fiskeravgift

oder www.inatur.no/fiskeravgift. Nach Bezahlung drucken Sie Ihre Quittung direkt auf Ihrem Drucker aus. Die Quittung gilt zusammen mit gültigem Paß/Ausweis o.ä. als Zahlungsnachweis



05.06.2009 - 14:55
 

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