Staatliche Fischereiabgabe:
Gültig vom 1. April 2009 - 31. März 2010.
Alle Personen ab 16 Jahren müssen zur Fischerei auf Lachs, Meerforelle und
Meersaibling (anadrome Salmoniden) in Binnengewässern eine staatliche
Fischereiabgabe entrichten.
Der Fischereiabgabeschein muß mit Ihrer Unterschrift (und evtl. der von
Familien mitgliedern) versehen werden, um gültig zu sein. Zur Kontrolle muß
beim Fischen außerdem ein gültiger Ausweis o.ä. mitgeführt und auf Verlangen
der Fischereiaufsicht vorgelegt werden. Der Fischereiabgabeschein kann nur für eine Person oder Familie geltend gemacht und nicht auf einen Firmennamen o.ä. ausgestellt werden.
Jahresabgabe für die Sportfischerei auf Lachs, Meerforelle und Meersaibling
in Binnengewässern:
Einzelperson NKr 220
Familie, (Ehepaare/Lebensgefährten u. Alleinstehende und deren
Kinder zwischen 16 u. 18 Jahren) NKr 355
Verhindern Sie die Verbreitung des Lachsparasiten Gyrodactylus salaris!
Beachten Sie örtliche Desinfektionsbestimmungen!
Bezahlen Sie die staatliche Fischereiabgabe über das Internet.
Jetzt können Sie die staatliche Fischereiabgabe, gegen eine Zahlungsgebühr von nur NKr 20,
auch über das Internet bezahlen. Besuchen Sie unsere Homepage www.dirnat.no/fiskeravgift oder www.inatur.no/fiskeravgift. Nach Bezahlung drucken Sie Ihre Quittung direkt auf Ihrem Drucker aus. Die Quittung gilt zusammen mit gültigem Paß/Ausweis o.ä. als Zahlungsnachweis
05.06.2009 - 14:55
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